Industriehandel & Beschaffung
Zivile Industriegüter auf Anfrage – über Netzwerk beschafft, sauber abgewickelt und nach Vereinbarung dokumentiert
Leistung auf einen Blick
Wir übernehmen die Beschaffung ziviler Industriegüter im B2B-Umfeld – von Standardteilen bis zu zeichnungsgebundenen Komponenten. Bei Bedarf strukturieren und klären wir Anforderungen, damit Teile eindeutig sourcbar sind; Freigaben/Design Freeze sowie DFMEA/PFMEA verbleiben beim Kunden. Abwicklung und Dokumentation erfolgen nach Vereinbarung (Supply-Chain-Dokumente, optional Nachweise/Zertifikate).
Was Sie bekommen
Beschaffung & Handel
- Beschaffung ziviler Industriegüter auf Anfrage – vom Einzelteil bis zum wiederkehrenden Bedarf
- Teilebezug und Weiterverkauf im abgestimmten Leistungsumfang – inkl. sauberer kaufmännischer Abwicklung
- Beschaffung von Standardartikeln ebenso wie zeichnungsgebundenen Komponenten über Netzwerk und Lieferantenbasis
- Auftragsbezogene Zusammenstellung und Bereitstellung gemäß vereinbartem Lieferumfang (z. B. Varianten, Mengen, Zuordnung)
Technische Klärung & Spezifikation
- Klärung von Anforderungen, Spezifikationen, Stücklisten und Zeichnungen bis zur eindeutig sourcbaren Definition
- Strukturierung von Varianten, Zuordnung, Lieferumfang und technischen Eckdaten, damit Angebote vergleichbar werden
- Unterstützung bis zum „Design Freeze“ als Zuarbeit (ohne Freigabe- oder Projektverantwortung)
- Keine Übernahme von DFMEA/PFMEA oder Kundenfreigaben – diese Verantwortung verbleibt beim Kunden
Dokumentation & Nachweise
- Übliche Supply-Chain-Dokumente (Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung, Versandnachweis)
- Zertifikate und technische Unterlagen, sofern vorhanden/beziehbar (z. B. DIN EN 10204 2.1/3.1)
- Prüf-/Messberichte, Materialzeugnisse oder sonstige Nachweise nach Vereinbarung und Verfügbarkeit
- Chargen-/Lieferkennzeichnung nach Abstimmung (z. B. Lieferzeitpunkt, Charge, Zuordnung)
Reklamationsbearbeitung
- Reklamationsbearbeitung auf Wunsch als zentrale Schnittstelle über APS (Koordination, Nachverfolgung)
- Zuordnung von Lieferumfang und Unterlagen nach Vereinbarung, um Rückverfolgbarkeit zu ermöglichen
- Abstimmung von Ersatz/Nachlieferung/Klärfällen im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs
- Abschluss je Fall mit dokumentiertem Ergebnis, sofern vereinbart
Standards in diesem Leistungsbereich
- Ausrichtung auf B2B und zivile Industriegüter
- Keine Projekt- oder Freigabeverantwortung auf Kundenseite (z. B. DFMEA/PFMEA/Freigaben verbleiben beim Kunden)
- Keine komplexen Exportabwicklungen; Compliance-Konformität ist Voraussetzung
- Keine flüssigen, gasförmigen, explosiven oder strahlenden/strahlungsbelasteten Güter
Wann Sie uns einsetzen
- Sie benötigen kurzfristig Teile oder Komponenten und wollen den Teilebezug sauber auslagern
- Intern fehlen Lieferantennetzwerk, Einkaufs-Kapazität oder Zeit für Vergleich/Abwicklung
- Zeichnungsteile oder spezifikationsgebundene Komponenten müssen erst „sourcbar“ definiert werden
- Unterschiedliche Quellen/Artikel sollen in einem abgestimmten Lieferumfang zusammengeführt werden
- Reklamationen sollen strukturiert über eine Schnittstelle abgewickelt und nachverfolgt werden
Leistungsumfang &
Abgrenzung
- Beschaffung erfolgt auf Anfrage und nach abgestimmtem Leistungsumfang (kein Standard-Lagergeschäft)
- Technische Unterstützung bis zur sourcbaren Definition möglich; Freigaben/Design Freeze sowie DFMEA/PFMEA verbleiben beim Kunden
- Dokumentation/Nachweise nach Vereinbarung und Verfügbarkeit (Supply-Chain-Dokumente, optional Zertifikate/Reports)
- Zivile Ware und Compliance-Konformität sind Voraussetzung; komplexe Exportabwicklungen sind nicht Bestandteil
- Reklamationsbearbeitung über APS ist auf Wunsch möglich und wird separat im Leistungsumfang definiert
- Keine gefährlichen Güter (flüssig, gasförmig, explosiv, strahlend/strahlungsbelastet)
Häufige Fragen
Typisch sind Ersatzteile, Werkzeuge, Verbindungselemente, elektrische Betriebsmittel, Komponenten sowie zeichnungsgebundene Teile. Der konkrete Umfang richtet sich nach Anfrage und technischer Definition. Voraussetzung ist zivile Ware.
Ja, sofern Zeichnung und Anforderungen vorliegen oder gemeinsam sourcbar definiert werden. Wir unterstützen in der technischen Klärung bis zur eindeutig beschaffbaren Spezifikation. Freigaben/Design Freeze sowie DFMEA/PFMEA verbleiben beim Kunden.
Hilfreich sind Stückliste, Zeichnung, Spezifikation, Variantenlogik und der gewünschte Lieferumfang. Wenn Unterlagen fehlen, klären wir den minimal nötigen Input und strukturieren die Anforderungen. So werden Angebote vergleichbar und nachvollziehbar.
Ja, unterstützend: Wir klären Anforderungen, Varianten und Lieferumfang bis zur sourcbaren Definition. Wir übernehmen dabei keine Projekt- oder Freigabeverantwortung. DFMEA/PFMEA sowie Kundenfreigaben liegen beim Kunden.
Standard sind die üblichen Supply-Chain-Dokumente (Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung, Versandnachweis). Zertifikate/Unterlagen (z. B. DIN EN 10204 2.1/3.1) sowie Prüf-/Messberichte stellen wir nach Vereinbarung bereit, sofern vorhanden/beziehbar. Detailtiefe hängt von Verfügbarkeit und Vereinbarung ab.
Chargen-/Lieferkennzeichnung und Zuordnung werden nach Vereinbarung umgesetzt. Wenn Nachweise erforderlich sind, definieren wir vorab, welche Informationen benötigt werden. Ziel ist eine belastbare Zuordnung zum vereinbarten Lieferumfang.
Ja, auf Wunsch. APS kann als zentrale Schnittstelle koordinieren, nachverfolgen und das weitere Vorgehen abstimmen (z. B. Ersatz/Nachlieferung/Klärfall) – im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs. Abschluss und Dokumentation erfolgen nach Vereinbarung.
Ja. Voraussetzung ist zivile Ware und Compliance-Konformität; komplexe Exportabwicklungen sind nicht Bestandteil. Güter, die besondere Genehmigungs- oder Gefahrgutanforderungen auslösen, sind ausgeschlossen bzw. werden vorab klar abgegrenzt.
Anfrage mit Unterlagen
Stückliste, Zeichnung, Spezifikation oder Eckdaten – wir klären Beschaffungsumfang und Vorgehen
