Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB gelten für Leistungen und Lieferungen der APS gegenüber Unternehmern.

Stand: 03.03.2026

Anbieter / Vertragspartner:
APS Altun Precision Service GmbH
Königsberger Weg 1
D-58553 Halver, Deutschland
Registergericht: Amtsgericht Iserlohn – HRB 11561
USt-IdNr. gem. § 27a UStG: DE460089868

1. Geltungsbereich, Unternehmer

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über Leistungen und Lieferungen der APS Altun Precision Service GmbH („APS“) mit ihren Kunden.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, APS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

2. Angebote, Vertragsschluss

  1. Angebote von APS sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch (a) schriftliche Auftragsbestätigung von APS oder (b) tatsächliche Leistungsaufnahme/ Lieferung durch APS.
  3. Maßgeblich für Leistungs- und Lieferumfang ist die jeweilige Auftragsbestätigung bzw. das vereinbarte Leistungs-/Lieferpaket.

3. Leistungsgegenstand

  1. APS erbringt Leistungen und Lieferungen im industriellen Umfeld nach Vereinbarung, insbesondere Prüf-/Qualitätsservices, Montagedienstleistungen, Beschaffung/Industriehandel, die Überholung/Wartung von angelieferten Kfz-Baugruppen (Getriebe/Achsdifferenziale) sowie den Handel mit gebrauchten Maschinen/Geräten.
  2. Bei Lieferungen schuldet APS die Lieferung der vereinbarten Ware im vereinbarten Zustand und Lieferumfang.
  3. Umfang und Format von Protokollen, Dokumentationen oder Nachweisen richten sich nach der Vereinbarung.

4. Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt APS rechtzeitig alle zur Durchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Vorgaben zur Verfügung (z. B. Spezifikationen, Zeichnungen, Stücklisten, Fehlerkataloge, Referenzteile, Freigaben sowie – sofern vereinbart – Werkzeuge/Betriebsmittel).
  2. Der Kunde gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen und trägt die Verantwortung für seine Vorgaben, insbesondere für Freigaben, Design Freeze, DFMEA/PFMEA und sonstige Entwicklungs-/Freigabeentscheidungen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  3. Verzögerungen oder Mehrkosten, die aus fehlender/fehlerhafter Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

5. Änderungen des Leistungsumfangs

  1. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungs-/Lieferumfangs bedürfen einer Vereinbarung (Textform genügt).
  2. APS ist berechtigt, geänderten Aufwand und geänderte Termine zu berücksichtigen.

6. Termine, Fristen, Verzug

  1. Termine/Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder nicht von APS zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
  3. Gerät der Kunde mit Annahme/Abholung oder Mitwirkung in Verzug, kann APS hierdurch entstehende Mehrkosten berechnen.

7. Abnahme bei Werkleistungen

  1. Soweit es sich bei der Leistung um eine Werkleistung handelt, erfolgt eine Abnahme nach Bereitstellung/Übergabe des vereinbarten Ergebnisses (z. B. Protokoll/Ergebnisware/Baugruppe).
  2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde das Ergebnis nutzt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Bereitstellung/Übergabe wesentliche Mängel in Textform rügt.

8. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort fällig. Ein abweichendes Zahlungsziel ergibt sich aus Angebot und/oder Auftragsbestätigung.
  3. Bei Zahlungsverzug ist APS berechtigt, Verzugszinsen und Verzugsschaden nach gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.

9. Lieferung, Abholung, Gefahrübergang

  1. Art und Ort der Lieferung/Übergabe sowie Logistik (Kundenanlieferung/-abholung oder Spedition) werden im Auftrag festgelegt.
  2. Soweit Abholung vereinbart ist, erfolgt die Übergabe am vereinbarten Ort; der Kunde trägt Verantwortung für Transport/Abtransport, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe an den Kunden bzw. an den Frachtführer/Spediteur auf den Kunden über.

10. Eigentumsvorbehalt (bei Warenlieferungen)

  1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von APS.
  2. Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern; die daraus entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt an APS ab (in Höhe des Rechnungsbetrags), APS nimmt die Abtretung an.

11. Untersuchungs- und Rügepflicht (Handelskauf)

Soweit ein Handelskauf vorliegt, hat der Kunde die Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB).

12. Mängelansprüche/Gewährleistung, Verjährung

  1. Für Mängelrechte bei Warenlieferungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 437 BGB; vorrangig ist die Nacherfüllung.
  2. Bei Warenlieferungen stehen Mängelansprüche unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer Untersuchung und Rüge gemäß § 377 HGB (soweit anwendbar).
  3. Bei gebrauchten Maschinen/Geräten richtet sich der geschuldete Zustand nach der vereinbarten Zustandsbeschreibung und dem definierten Lieferumfang; Beschaffenheitsgarantien bestehen nur, wenn ausdrücklich in Textform vereinbart.
  4. Mängelansprüche des Kunden verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang (bei Kauf/Lieferung) bzw. ab Abnahme (bei Werkleistungen). Die gesetzlichen Verjährungsregeln für Werkleistungen ergeben sich aus § 634a BGB.
  5. Ausgenommen von der Verkürzung sind Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; zwingende gesetzliche Haftungsregeln bleiben unberührt.

13. Haftung

  1. APS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet APS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

14. Vertraulichkeit, Unterlagen, Schutzrechte

  1. Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte kaufmännische und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
  2. Vom Kunden bereitgestellte Unterlagen bleiben Eigentum des Kunden; APS darf sie zur Vertragserfüllung nutzen.
  3. Schutzrechte an Dokumentationen/Unterlagen von APS verbleiben bei APS, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

15. Einsatz von Erfüllungsgehilfen/Unterauftragnehmern

APS ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Erfüllungsgehilfen oder Unterauftragnehmer einzusetzen, soweit dies sachgerecht ist.

16. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

17. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort ist der Sitz von APS. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von APS.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.